Das Alpine Pearls Team.

Die Menschen hinter dem Verbund.

Engagiert, motiviert und eine nachhaltige Zukunft fest im Blick – diese Adjektive beschreiben die Menschen, die die Idee und das Konzept Alpine Pearls mit Leben füllen und weiterentwickeln.

EVTZ Alpine Pearls mbH

Der Vorstand.

EVTZ Alpine Pearls mbH
Alpine Pearls auf einen Blick
Präsident
Peter Brandauer
Alpine Pearls auf einen Blick
Vizepräsident – Vorstandsmitglied
Marta Covi
Alpine Pearls auf einen Blick
Vizepräsident – Vorstandsmitglied
Hans Hartmann
Alpine Pearls auf einen Blick
Vizepräsident – Vorstandsmitglied
Klemen Langus
Alpine Pearls auf einen Blick
Vizepräsident – Vorstandsmitglied
Klaus Messner
Alpine Pearls auf einen Blick
Vizepräsident – Vorstandsmitglied
Rebecca Viale

Das Team.

EVTZ Alpine Pearls mbH
Alpine Pearls auf einen Blick
Präsident
Peter Brandauer
Alpine Pearls auf einen Blick
Geschäftsführung
Michael Oberhofer
Alpine Pearls auf einen Blick
Geschäftsführung
Oliver Schenk
Alpine Pearls auf einen Blick
Projektmanagement
Damiano Ferratello
Alpine Pearls auf einen Blick
Projektbetreuung
Giovanni Vassena
Alpine Pearls auf einen Blick
Projektbetreuung
Sarah Twardella
Daniel Traynor
Projektbetreuung
Daniel Traynor
Sarah Zuschnig
Projektbetreuung
Sarah Zuschnig
Alpine Pearls auf einen Blick
Sekretariat
Lena Oberrauch
Alpine Pearls auf einen Blick
Verwaltung
Marion Leitner

Stellenausschreibung

Mitarbeiter:in Projektmanagement & Betreuung EU- und sonstige Projekte

Wir stellen ein.

Der EVTZ Alpine Pearls ist ein europäischer Verbund territorialer Zusammenarbeit von aktuell 19 ausgewählten Tourismusorganisationen und Gemeinden im Alpenraum, die für attraktiven und nachhaltigen Tourismus stehen. Der Fokus liegt auf zukunftsorientierter, klimafreundlicher Mobilität und deren positiven Auswirkungen auf einen Urlaub im Einklang mit der Umwelt. Werde Wegbegleiter:in von EVTZ Alpine Pearls und unterstütze unser fantastisches Team in Teil- oder Vollzeit, in geringfügiger Beschäftigung oder im Rahmen eines Praktikums (länger als 4 Monate) als:

 

Deine Aufgaben:

  • Betreuung und Abwicklung von EU- und sonstigen Projekten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Partnerinnen und Partnern
  • Vorbereitung und Durchführung von Workshops
  • Recherche und Aufbereitung von Daten und Umfragen
  • Dokumentation und Berichterstattung
  • Austausch mit Mitgliedern
  • Weitere projektbezogene Aufgaben

Dein Profil:

  • Du liebst es, mit Menschen zusammenzuarbeiten.
  • Du hast vorzugsweise bereits Berufserfahrung im Tourismus gesammelt.
  • Erfahrung in Projektassistenz bzw. Projektmanagement (z. B. im Rahmen von EU-Projekten oder bei internationalen Organisationen) von Vorteil
  • Du begeisterst dich für nachhaltige Themen.
  • Du arbeitest und handelst lösungsorientiert, selbständig und verantwortungsbewusst.
  • Du zeigst Einsatz und bist flexibel.
  • Du bist belastbar und besitzt Durchsetzungsvermögen, Begeisterungs- und Teamfähigkeit.
  • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse runden dein Profil ab. Italienischkenntnisse sind von Vorteil.

Unsere Highlights für dich:

  • Flexible Arbeitszeiten
  • Teilzeit, Vollzeit, geringfügige Beschäftigung oder Praktikum
  • Zusammenarbeit in einem internationalen Umfeld
  • Vielfältige Aufgaben und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Die Möglichkeit, einige der schönsten Orte im Alpenraum zu entdecken
  • Mindestbruttogehalt: 706,88 €/Monat (je nach Anstellungsart)

 

Interesse geweckt? Sende deine Bewerbung an info@alpine-pearls.com.

 

EVTZ Alpine Pearls mbH

Zu den Organen des EVTZ gehören laut Artikel 3 der Satzung:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • der Präsident und Vizepräsident
  • die Geschäftsführung
  • die Rechnungsprüfer
  • das Schiedsgericht
  • das Kontrollorgan
EVTZ Alpine Pearls mbH

Die Mitgliederversammlung.

Sie ist das höchste Organ des EVTZ. Jedes Mitglied hat das Recht, einen Vertreter bzw. eine Ersatzperson zur Mitgliederversammlung zu entsenden. Einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt, bei der alle Mitglieder des EVTZ zusammenkommen. Sollte eine außerordentliche Mitgliederversammlung gewünscht werden, so kann eine solche auf Beschluss des Vorstands, der ordentlichen Mitgliederversammlung oder auf Antrag eines Rechnungsprüfers bzw. mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Zum Erreichender Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder in erster Einberufung notwendig. Wahlen und Beschlussfassungen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse zur Änderung des Kriterienkatalogs benötigen eine Zweidrittelmehrheit, bei Änderungen hinsichtlich der Satzung ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich.

EVTZ Alpine Pearls mbH

Der Vorstand

Der Vorstand ist für die operative Umsetzung der Aufgaben des EVTZ zuständig. Er besteht aus den folgenden Mitgliedern:

  • Präsident
  • Fünf Vizepräsidenten (einer übernimmt gleichzeitig die Kassierfunktion)
  • Zwei Vertretern, die von unterstützenden Partnern entsendet werden (sind ohne Stimmrecht)

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand aus dem Kreis der Mitglieder und setzt diesen für eine Dauer von drei Jahren ein. Die Tätigkeit im Vorstand ist ausschließlich ehrenamtlich. Jedes Land hat das Recht, zumindest einen Vizepräsidenten zu stellen (mit Ausnahme des Lands, das den Präsidenten stellt).

Zu den Aufgaben gehören die Berichtspflicht an die Mitgliederversammlung zur Tätigkeit und finanziellen Gebarung, die Erstellung des Jahresabschlusses samt Vermögensrechnung zur Vorlage an die Rechnungsprüfer, die Verwaltung der Aktivitäten und des Vermögens des EVTZ inkl. Budgetplanung und die Vorbereitung der Versammlungen.

Der Präsident

Der Präsident ist das Gesicht und die Vertretung des EVTZ nach außen und übt die Funktion eines Direktors aus. Die gewählten Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten bei dessen Verhinderung. Seine Aufgaben bestehen in der Einberufung der Mitgliederversammlung und des Vorstands und der Führung des Sitzungsvorsitzes, der Unterzeichnung der Verträge in gemeinsamer Handlung mit der Geschäftsführung und Erstellung des Tätigkeitsberichts.

Die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wird von einer Person geleitet, ist für jeweils drei Jahre von der Mitgliederversammlung eingesetzt und für die Ausführung und Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen verantwortlich. Dazu nimmt die Geschäftsführung an den Vorstands- und Mitgliedsversammlungen in beratender Funktion teil. Sie erarbeitet strategische Richtlinien, unterstützt den Präsidenten in seiner Tätigkeit und kümmert sich um die Durchführung der Mitgliedsbeschlüsse. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung für das Budget, die Einnahmen sowie Zahlungen verantwortlich.

Die Rechnungsprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer aus dem Kreis der Vertreter, die für die gesamte Funktionsperiode im Einsatz sind. Dabei müssen die beiden Rechnungsprüfer unabhängig und unbefangen sein und dürfen nicht zeitgleich als Vorstandsmitglieder fungieren. Zu ihren Aufgaben gehören das Prüfen der Finanzgebarung sowie die Erstellung eines Prüfungsberichts. Außerdem können die Rechnungsprüfer eine Mitgliederversammlung einberufen.

Das Schiedsgericht

Für die Klärung von Streitfragen der EVTZ-Mitglieder ist in erster Instanz das Schiedsgericht zuständig. Dieses besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern; dabei dürfen diese keine EVTZ-Mitglieder sein und müssen einen Stellvertreter bestellen. Die Details zum Prozedere im Schlichtungsverfahren sind in der Satzung festgehalten und dort einsehbar.

Das Kontrollorgan

Ein externer Experte und ein Vertreter der Geschäftsführung bilden das Kontrollorgan. Die zu kontrollierenden Kriterien sind im Kriterienkatalog der Satzung angeführt. Die Mitglieder werden auf diese Kriterien hin vom Kontrollorgan überprüft.